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Wir berechnen ein Zeithonorar vor EUR 90,00 zuzügl. derzeit gültiger Mwst. von 19 % pro Stunde.

Die Honorarhöhe ist dabei vom jeweiligen Einzelfall und dem Umfang der zu erbringenden Leis-tungen und zu beschaffenden Unterlagen abhängig. (In manchen Fällen sind alle Unterlagen schon beisammen und manchmal fehlt nahezu alles, z.B. Pläne)

Ein Verkehrswertgutachten beleuchtet sämtliche Aspekte, von der Ortsgröße, Verkehrsanbindung bis hin zu jedem Detail der Immobilie sowie eventuelle Belastungen (Rechte, Denkmalschutz o. ä.).

Der Umfang beträgt regelmäßig 30 - 50 Seiten, in Sonderfällen deutlich mehr.

Richtungsweisend für viele Bewertungsfälle ist die Honorartafel zu § 34 HOAI. Diese ist jedoch seit Sommer 2009 nicht mehr gültig. Die Normalstufe greift bei einfachen Bewertungsfällen, insbesonders wenn alle Unterlagen vorhanden sind. Ansonsten kommt die Schwierigkeitsstufe zur Anwendung. Diese gilt sobald "Bewertungsschwierigkeiten" vorliegen wie z. B Rechte (Wegerecht, Wohnrecht, keine Pläne und somit Vermessung der Räume u.s.w.)


   Normalstufe   Normalstufe    Schwierigkeitsstufe
Schwierigkeitsstufe
  Wert in
   EUR     
   HOAI alt (§ 34) 
    EUR netto       
 HOAI alt (§ 34)
 EUR incl. Mwst.
   HOAI alt (§ 34)
      EUR netto
    HOAI alt (§ 34)
   EUR incl. Mwst.
    125.000              780          928           1.062           1.264
    150.000              881       1.048           1.203           1.432
    175.000              938       1.116           1.278           1.521
    200.000           1.051       1.251           1.432           1.704
    225.000           1.131       1.346           1.544           1.837
    250.000           1.193       1.420           1.628           1.937
    300.000           1.304       1.552           1.779           2.117
    400.000           1.479       1.760           2.012           2.394
    500.000           1.611       1.917           2.198           2.616
    750.000           1.912       2.275           2.610           3.106

Diese Honorarbeispiele verstehen sich zuzüglich Nebenkosten (z. B. Anfahrt) und Auslagen. (wenn wir z. B. Grundbuchauszug und Lageplan beschaffen kostet das bei den Ämtern ja was).


In einigen Fällen kann auch ein Kurzgutachten genügen. Dies unterscheidet sich schon wie der Name sagt im Umfang und somit im Arbeitsaufwand. Kurzgutachten genügen oft, wenn es um Finanzierungszwecke geht. Banken brauchen oftmals keine Erläuterungen, da sie selbst mit der Materie bestens vertraut sind.

Notare und Anwälte berechnen oftmals ihre Gebühren aus dem Wert der Sache (Anwalt über Streitwert oder der Notar aus dem Wert des zu beurkundenden Objekts z. B in einem Ehevertrtag oder der bei einer vorgezogenen Erbübertragung). Auch hierfür reicht ein Kurzgutachten.

Oder die Eltern möchten zu Lebzeiten schon im Voraus Immobilien auf Kinder übertragen. Um Streitigkeiten oder Missmut unter den Kindern auszuschließen werden die Werte oft kurz ermittelt und so besteht für alle Klarheit.

Für ein Kurzgutachten muss die Immobilie jedoch einfach, ohne irgendwelche Rechte und Belastungen (Wohnrecht, Nießbrauch, schwierige Grundstücksverhältnisse u.s.w.) sein und alle notwendigen Unterlagen müssen vorliegen (z. B. Pläne und Flächenberechnungen).

Für ein Kurzgutachten wird in der Regel eine Pauschale vereinbart. Die Kosten sind regelmäßig deutlich günstiger als ein Komplettgutachten.

Zumeist lässt sich schon vorab klären, ob ein Kurzgutachten ausreicht.


Oftmals sind wir auch nur beratend tätig. Durch mehrjährige Erfahrung in der Immobilienvermittlung und Verwaltung sowie Mietvertragsgestaltung (auch Gewerbemietverträge) können wir Fehlern und dadurch großen finanziellen Schäden vorbeugen.

Sie wollen Ihr Haus verkaufen oder eines erwerben und möchten vorher einfach mal ein fachkundige Meinung? Rufen Sie an!

Für solche Beratungsleistungen berechnen wir einen Stundensatz von EUR 90,-- zuzügl. Mwst.

 
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